Masernvirus vor Gericht

Zitat:

“Kinderärzte schlagen aus Verzweiflung die Hände über dem Kopf zusammen, wenn sie die Pseudo-Argumentation der eifernden Impfkritiker über sich ergehen lassen müssen. Diese verharmlosen und verteufeln in ihren seriös wirkenden Publikationen zugleich. So hülfe eine gesunde Ernährung gegen Masern, die Krankheit sei ohnehin harmlos und garantiere nur der bösen Pharmaindustrie hohe Profite. Kurzformel: Geheime, imperialistische Mächte sind zugange, um sich an den Ängsten verantwortungsbewusster Eltern zu bereichern.

Mit Verlaub: So denken die Taliban in Afghanistan, so denken Extremisten in Westafrika, wenn sie Entwicklungshelfer angreifen und töten, die Kinder gegen Masern oder Kinderlähmung impfen wollen. Gerade ein Blick nach Afrika lohnt. Dort, wo Scharlatane behaupten, Aids mit Vitaminen besiegen zu können, fürchten sich immer noch Millionen vor den Masern. Sie haben fürchterliche Erfahrungen gemacht. Im vergangenen Jahrhundert wurde die Bevölkerung ganzer Landstriche durch die Krankheit ausgerottet.”

Komm.: So wie in diesem katholischen Kommentar dargestellt, hat es schon die WHO-Europa-Abteilung am 02.09.2014 in Kopenhagen beschlossen: Impfen wird höchste Priorität und die Bürger sollen danach verlangen (Bedarf wecken). So ein Zufall.


2. Prozeßtag, 1. Verhandlungstermin, Donnerstag, 10.04.2014
Dr. Lanka kommentiert am 13.03.2014 auf seiner Webseite das Auftreten von David Bardens an diesem Tag, für die dieser eine Unterlassungserklärung verlangt, vgl. Urteil OLG Stuttgart vom 16.02.2016, Rn. 17-18.

10.04.2014, Schwäbische Zeitung: Prozess um Masernviren: Glaubensfragen vor Gericht

Zitat:

Erster Prozesstag vor dem Landgericht Ravensburg um den Nachweis von Masernviren – Entscheidung steht aus

Die eigentliche Schlacht wird lange vor Prozessbeginn geschlagen. Schon Stunden bevor sich Saal 7 im Landgericht öffnet, haben sich Kläger und Beklagter auf dem Backsteinpflaster des Marienplatzes in Ravensburg eingefunden. Umringt von Kamerateams und Journalisten aus dem ganzen Land; RTL, ARD , Regio TV und Radiosender wollen genauso berichten wie die „Bild“-Zeitung und Nachrichtenagenturen, ein Medienauflauf wie sonst nur bei großen Mordprozessen. Diesmal geht es im historischen Gerichtsbau aber nicht um Hinterlist oder Familiendramen, es geht um eine Frage, die geradezu mittelalterlich anmutet: Gibt es einen Masernvirus? Oder ist dieser eine Erfindung der Wissenschaft? […]

In der großen Mehrzahl sind jedoch die Impfgegner, Lankaanhänger. Die sich herzlich begrüßen und umarmen. Sie wirken wie eine eingeschworene Gemeinschaft, die sich Zweiflern an Lanka und seinen Thesen emotional entgegenstellt. Die der Richter einmal zur Ruhe ermahnen muss, als Badens seine Ausführungen macht.

Unter ihnen ist auch der Landwirt Maximillan Huber aus Altötting. 300 Kilometer ist er gefahren, um dem Prozess beizuwohnen. Auf der Visitenkarte des Impfgegners steht: „In Frieden und Freiheit leben“. […]

Demnach streitet Stefan Lanka die Auslobung der 100 000 Euro nicht ab. Gibt aber vor, die Ausschreibung habe verlangt, dass der Beweis der Virenexistenz allein über Unterlagen des Robert-Koch-Instituts hätte erfolgen müssen. Bardens hat wissenschaftliche Papiere vorgelegt, aber keine vom Robert-Koch-Institut, das sei aber auch nicht nötig gewesen, weil aus seiner Sicht die Auslobung dies nicht verlangt habe. Diesen Punkt wird das Gericht nun bis zum 24. April klären. Gibt es Bardens Recht, kommt es zu einem langwierigen Prozess, indem es allein um die Frage gehen würde, ob der Mediziner den Virenbeweis erbracht hat. […]

An Gesten und Worten fehlt es dem promovierten Biologen eben nicht, der sich auch die Rhetorik seiner Kritiker zu eigen macht. So sagt er einmal vor Prozessbeginn: „Wissenschaftsbetrug ist nicht strafbar.“ Und: „Wir müssen einfach wieder anfangen, logisch zu denken.“ Wohl wahr. Offen bleibt allerdings, ob er diese Worte selber beherzigt.”

Photo: Schwäbische Zeitung, fair use.

Komm.: Die katholische Zeitung sieht hier einen Streit um Glaubensfragen, Bardens für die Wissenschaft, Dr. Lanka für das Rückwärtsgewandte. In Wirklichkeit geht es, er hat es dem Reporter draußen auch – wohl vergeblich – erklärt, Dr. Lanka um die Einhaltung der wissenschaftlichen Regeln wie Redlichkeit, Dokumentationspflicht (und damit Wiederholbarkeit), Kontrollexperimente. Der Streit geht also zwischen etablierter Fake Science und unterdrückter, wahrer Wissenschaft, keinesfalls um Glauben, sondern um Fakten, die verdreht oder unterdrückt werden.


10.04.2014, WELT: Gericht muss Existenz von Masernviren klären

Zitat:

“Ein Biologe bezweifelt, dass es Masernviren überhaupt gibt. Auf seiner Internetseite lobte er deshalb 100.000 Euro für den Nachweis aus. Ein Arzt erbrachte den – und will nun das Preisgeld erstreiten.

Der eine bezweifelt die Existenz von Masernviren, der andere will für deren Nachweis 100.000 Euro haben: Vor dem Landgericht Ravensburg trafen sich am Donnerstag Stefan Lanka, Impfgegner aus Langenargen (Bodenseekreis), und David Bardens, Arzt aus dem saarländischen Homburg. Der Grund: Der Biologe habe 2012 auf seiner Internetseite die Existenz von Masernviren infrage gestellt und demjenigen 100.000 Euro geboten, der sie nachweisen könne, sagt der Mediziner. „Dem Aufruf bin ich gefolgt.“

Er habe sich die Wette schriftlich bestätigen lassen und dann entsprechende Publikationen zusammengesucht. „Das war keine große Arbeit“, sagt er. Er habe dem Biologen die Dokumente und seine Kontonummer mit der Bitte geschickt, die Summe auf sein Konto zu überweisen. „Ich fand das ganz charmant“, sagt er. Das Geld habe er aber bis heute nicht bekommen. „Er hat mir geschrieben, er könne das Preisgeld leider nicht auszahlen, da auf den Bildern keine Masernviren zu sehen seien.“ Der Mediziner zog daraufhin vor Gericht.”


15.04.2014: Dr. Stefan Lanka gibt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab
Er verpflichtet sich, bestimmte Aussagen über den Kläger David Bardens auf seiner Webseite zu löschen und nicht mehr zu wiederholen, vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 16.02.2016 – 12 U 63/15, Rn. 17-18.

Zitat aus dem WissenschafftPlus-Newsletter “Marla Glen is playing for change” vom 17.04.2014:

Zum „Wetten, dass es keine Masernviren gibt“ – Prozess

Der Kläger, David Bardens, ein ehrgeiziger, allerdings unpromovierter und fachfremder Jungarzt, hat mit Datum vom 14.4.2014 Dr. Lanka untersagen lassen, darüber zu berichten, was er, warum und mit welchen juristischen Konsequenzen am ersten Prozess-Tag gesagt hat.

Aus diesem Grund dürfen wir im WissenschafftPlus-Newsletter und auf der Internetseite von Dr. Lanka, nichts zu diesem Prozess aussagen.

Wie es der Zufall aber so will, hat als erstes Medium die Saarbrücker Zeitung am 17.4.2013 [2014] den ganzen Sachverhalt dargestellt.


Erster Zeitungsbericht zum Masernvirus-Prozeß mit ganzem Sachverhalt
17.04.2014, Saarbrücker Zeitung: Kuriose Wette um Existenz von Masernviren, Zitat:

Weil er nicht glaubt, dass es das Masernvirus gibt, hat ein Biologe vom Bodensee ein Preisgeld ausgeschrieben: Wer die Existenz der Viren nachweisen könne, erhalte 100 000 Euro. Ein Homburger Arzt nahm die Wette an und reichte Studien als Beweis ein. Das Geld hat er bis heute aber nicht gesehen. Jetzt hat er geklagt. […]

Nachdem sich die beiden am ersten Prozesstag nicht gütlich einigen konnten, entscheiden die Richter bis zum 24. April, ob es zur Beweisaufnahme kommt. “Ich gehe davon aus, dass die Richter nun einen Gutachter bestellen werden”, vermutet Bardens. Lanka sieht das Recht auf seiner Seite. Sollte es zur Beweisaufnahme kommen, “wird das Ganze mit einem Freispruch” enden, gibt sich der Biologe siegesbewusst.

Unabhängig vom Ausgang des Klage-Verfahrens hat dieser sein selbst erklärtes Ziel, seine eigenen Theorien publik zu machen, schon erreicht: “Es ging mir mit der Auslobung darum, die Sache an die Öffentlichkeit zu bringen und zu zeigen, dass die Infektionstheorie falsch ist.

Siehe auch den Newsletter vom 17.04.2014: Lanka untersagt, über Prozeß zu berichten. Zitat mit Hinweis auf die katholische “Schwäbische Zeitung. Unabhängige Tageszeitung für christliche Kultur und Politik”:

Unfaire Berichterstattung

Dass die Schwächsten der Schwächsten, die Impfgeschädigten, keine Lobby haben, zeigt sich daran, wie die Medien mit den Grundrechten auf Information, Meinungsfreiheit und Würde umgehen. Der Chefredakteur einer katholischen Zeitung verglich in seinem Leitartikel am ersten Prozesstag Dr. Lanka mit mordenden Terroristen.

Ein Black-Out kann nicht angenommen werden, denn die Schmierenkampagne der „Unabhängigen Zeitung für christliche Kultur und Politik“ setzte sich am nächsten Tag, mit noch tieferem Niveau fort. Vertreter seriöser Medien entschuldigen sich explizit bei Dr. Lanka und sagten, dass das Methoden sind, die selbst bei der BILD-Zeitung verboten sind, und dass „eine rote Linie überschritten worden sei.“

Diese rote Linie war allerdings schon am 9.4.2014 überschritten. Ein Rollkommando, bestehend aus einem freundlich auftretenden, christlichen Reporter mit dubiosem Anhang – einem ehemaligen Arzt und Leiter einer Gelbfieberimpfstelle in Langenargen, samt weiblichen Tross, die, Zitat eines Prozessbeobachters, „aussehen wie hassende Katzen unter Strom und auf glühender Herdplatte“ – versuchte Dr. Lanka in seinem Dorf anzuschwärzen und aus seinem Veranstaltungsort, dem Kavalierhaus beim Schloss Montfort, zu vertreiben.

Der Schuss ging nach hinten los

Der Schuss ging, wie das Benefizkonzert zeigt, nach hinten los. In der zitierten, „mondän sanierten Bäckerei in der Klosterstraße“ wird Dr. Lanka, zusammen mit Marla Glen und Tross, am Samstagvormittag des 19.4.2014 das Frühstück einnehmen. Ob das in der Schwäbischen am 9.4.2014 abgedruckte Gespräch mit Frau Brigitte May und einer Elisabeth Salzbrunn tatsächlich oder überhaupt nicht stattgefunden hat, wird sich bei dieser Gelegenheit sicherlich klären lassen.

Nach dem Frühstück in der Bäckerei wird Marla Glen, zusammen mit Dr. Lanka und den Sängerinnen und Sänger ihrer Band, singend die Plakate für ihr Benefizkonzert im Schloss aufhängen. Hierbei steht sie der Bevölkerung und Journalisten für Gespräche und Interviews zur Verfügung.

Danach geht es, standesgemäß in einer Limousine, zur Universität Konstanz. In die Labors, in denen Dr. Lanka das erste sog. Riesen-Virus entdeckte. Aus diesen kleinen Teilchen, die nur positive Eigenschaften haben und autokatalytisch im Wasser entstehen, ist das Leben hervorgegangen.

Die mittlerweile international anerkannte Forschung von Dr. Lanka hat bewiesen, dass die Zellkerne in unseren Zellen aus solchen Strukturen entstanden sind. Sie sind das Herz unserer Zellen. Solche zelleigenen Strukturen als krankmachende Viren auszugeben, ist mehr als absurd.”


3. Prozeßtag, LG Ravensburg, 24.04.2014, Verkündungstermin
Das Gericht beauftragt den fachfremden Bakteriologen Prof. Podbielski von der Universität Rostock mit der Beantwortung der Fragen des Gerichts. Drei von sieben Bedingungen des Preisausschreibens hat das Landgericht dabei zulasten von Dr. Lanka rechtsbeugerisch gestrichen. Der Gutachter mußte darauf nicht eingehen und hat es auch nicht getan. Beschluß und Gutachten waren darum schon formal unzureichend.

Screenshot: Bardens-Kommentar bei der Schwäbischen Zeitung, fair use, die abgemahnten Zitate von uns geschwärzt.

24.04.2014, Schwäbische Zeitung: Weltfremd
Zitat:

Gibt es ein Masernvirus oder gibt es dieses nicht? Um diese ohnehin akademische Frage geht es vor dem Landgericht Ravensburg schon lange nicht mehr. Es geht um Ideologie, um eine Art Leugnung der Welt. […]

Wer sich unter den Impfgegnern umhört, erfährt Erstaunliches. Da wird behauptet, gute Ernährung könne Aids verhindern. Krankheiten würden erst durchs Impfen ausgelöst. Und Viren existierten gar nicht. So etwas sagen Menschen, die sich sektenähnlich verhalten. Die den Kontakt zu dieser Welt verloren haben.

Komm.: Jetzt ist es raus: Dr. Lanka leugnet die ganze Welt! Oder?


14.05.2014: Spendenaufruf von Dr. Lanka für die Sicherheitsleistung der Berufungsklage erfolgreich
Zitat:

Wir haben im Newsletter vom 14.5.2014 („Turbulente Zeiten“) um Unterstützung gebeten und diese erhalten, so dass wir diese Sonderausgabe von WissenschafftPlus herausgeben, den Prozess weiterführen und nach rechtlicher Prüfung auch wieder über den Prozess berichten können. Recht herzlichen Dank an alle Spenderinnen und Spender hierfür.


07.12.2014, Schwäbische Zeitung: Muss Virenleugner 100 000 Euro zahlen?

Zitat:

Die „Schwäbische Zeitung“ kennt den Inhalt des Gutachtens und weiß aus sicherer Quelle: Das Gutachten kommt zu dem Schluss, Bardens habe eindeutig die Beweise für die Existenz eines Masernvirus erbracht. […]

Auch Stefan Lanka wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Gutachten äußern, sagte aber: „Der Ausgang des Prozesses ist offen.“ Er erwarte jedoch eine positive Entwicklung. „Das Gutachten kann ja nichts an der Faktenlage ändern: Es gibt keine direkten Belege für die Existenz des Masernvirus.“

Bereits 2002 wurde er in Rosenheim zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er einen Richter „scientologischer Babyficker“ nannte und einen Staatsanwalt als „feuchten Nazifurz“ bezeichnete. Drei Jahre später eine Verurteilung, weil er den Leiter des Stuttgarter Gesundheitsamtes in die Nähe von Euthanasieärzten gebracht haben soll. Im Jahr 2007 folgten zwei weitere Verurteilungen wegen Beleidigung, in einem Fall verbunden mit einer Entschädigungszahlung in Höhe von 300000 Euro. Zahlungen wurden auch fällig, als er einen früheren Leiter des Robert-Koch-Instituts „Massenmörder“ nannte und einem Landrat und dem leitenden Kreisangestellten „kriminelle Energie“ und „Idiotie“ unterstellte.

So wird der Verschwörungstheoretiker wohl auch dem nächsten Prozesstag in Ravensburg gelassen entgegensehen und als weitere Plattform für seine Lehren nutzen.


4. Prozeßtag, Gutachter-Anhörung, 12.03.2015
Bericht von Frank Reitemeyer, Prozeßbeobachter im Gerichtssaal         

Zum ersten Mal in der Medizingeschichte geht es nach unserem Kenntnisstand in einer Gerichtsverhandlung um die Frage, ob ein krankmachendes Virus existiert oder nicht.

Ausgelöst wurde die Gerichtsverhandlung durch ein spektakuläres Preisausschreiben des Biologen Dr. rer. nat. Stefan Lanka, der 2011 die Existenz des Masern-Virus bestritt und es als Fehldeutung von Zellbestandteilen erklärte. Er lobte eine Belohnung von 100.000,- Euro für denjenigen aus, der den wissenschaftlichen Nachweis für die Existenz des Masern-Virus vorlegte. In der Ausschreibung wurden dazu einige Bedingungen genannt.

Ein Arzt nahm das Angebot an und schickte Dr. Lanka sechs wissenschaftliche Arbeiten, die den geforderten Beweis erbringen sollten und die er nach eigenen Angaben auf Frage des OLG-Richters in einer halben Stunde in der Universitätsbilbiothek gefunden haben will. Diese Arbeiten kursierten allerdings auch schon früher in Online-Kommentaren von Pro-Impfen-Aktivisten. Dr. Lanka sah die Ausschreibungsbedingungen als nicht erfüllt an, so unter anderem die Wissenschaftlichkeit (in den DFG-Regeln definiert) und die Bedingung, daß die Arbeitsschritte dokumentiert sein müssen, wozu als erstes Kriterium die taxonomische Bestimmung des Durchmessers gehört, was impliziert, daß es vorher eine Reinisolation gegeben haben muß und daß Modelle, die auf Annahmen und Schätzungen beruhen, nicht anerkennt werden.

Diese anerkannten wissenschaftlichen Regeln für die Virus-Isolation wurden 1973 vom Pasteur-Institut in Paris aufgestellt. In Deutschland wurden die anerkannten, verbindlichen Regeln 1998 von der DFG (Deutschen Forschungsgemeinschaft) unter dem Titel „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ veröffentlicht und zuletzt im April 2022 geändert.

So kam es zur erstinstanzlichen Klage vor dem Landgericht Ravensburg. Dr. Lanka klärt über die Fehlentwicklungen der westlichen Hochschulmedizin, insbesondere der Nichtexistenz von krankmachenden Viren, seit 1992 die Öffentlichkeit auf, zunächst über das HIV, das als Ursache der Sammeldiagnose AIDS behauptet wird, seit 2000 auch über alle anderen angeblichen Viren, besonders bei P(l)andemien.

Landgericht Ravensburg – Erstes Virusgericht der Welt!

Foto: FR.
Foto: FR.

Ausschnitt aus dem Aushang der wochenweisen Tagesordnung vor dem Gerichtssaal

Foto: FR. Ausschnitt aus der wochenweisen Tagesordnung vor dem Gerichtssaal.
Foto: FR.

 

Kurzprotokoll des Verhandlungstages am 12.03.2015

8:30 Dr. Lanka gibt draußen vor dem Eingang Interviews, fünf TV-Teams anwesend
Dr. Lankas Tenor: Er kann nicht einschätzen, wie das Gericht juristisch entscheidet, wissenschaftlich gesehen müsse er gewinnen.

9:00 Beginn der Verhandlung. 45 Zuschauer und viele Journalisten.
Richter Matthias Schneider eröffnet mit einem Paukenschlag: Die Beweisstudie muß nicht vom RKI kommen, wie von Dr. Lanka gefordert.

09:13 Gutachter Prof. Podbielski wird gehört zu seinem Gutachten vom 17.11.2014:
Die vom Kläger Dr. Bardens (nur dem Gutachter, nicht dem Gericht) vorgelegten sechs Studien seien formal wissenschaftlich, da in Fachzeitschriften veröffentlicht und peer reviewed, sie hätten aber methodische Mängel, man hätte vielleicht bessere Arbeiten als Beweis vorlegen können.

Richter erläutert Inhalt des Gutachtens: Das Masernvirus wurde nachgewiesen; die Henle-Kochschen Postulate seien erfüllt, auch in ihrer Erweiterung; seltene Deutlichkeit des Gutachters, daß das Masernvirus nachgewiesen und von der scientific community ohne Ausnahme anerkannt sei.

9:29 Gutachter soll Zusammenfassung geben besonders über die vollständige Genomsequenzierung.
Gutachter: Indizienstärke sei, daß das Masernvirus synthetisch vollständig hergestellt werden kann, es sei aber ethisch umstritten. Lanka fordere als Nachweis der Existenz lediglich die Publikation und Größe, nicht den Zusammenhang mit einer Krankheit.
Richter: Wollen keine Wortklauberei betreiben. Warum solle man einen Mikroorganismus Masernvirus nennen, wenn er keine Masern mache?
Gutachter weiter: Nachweis des Virus sei auch durch Antikörper erbracht. Man könne nur anhand der Nukleinsäure vorhersagen, welcher Erreger es ist, ohne ihn zu kennen…

9:52 Richter faßt die bisherige Aussage zusammen und spricht in Diktiergerät.

10:05 weitere Fragen an Gutachter.
Gutachter: Es gäbe schon 10.000 Studien mit Nachweisen. Die Bedingungen von Dr. Lankas Ausschreibung seien erfüllt. Das Masernvirus sei 1997 erstmals im Rahmen der Epigenetik vollständig isoliert und die Genomsequenz vollständig beschrieben worden.

10:25 Gericht hat Zweifel, ob Gutachter Ausschreibung auch so verstanden hat wie sie, das Gutachten sei allgemein gehalten. Nachfrage, ob auch der Erreger nachgewiesen sei. Gutachter bejaht.

10:32 Beisitzende Richterin befragt Gutachter zu Kausalität zur Masernkrankheit.
Gutachter: Kausalitätsnachweis sei erbracht durch Labortiere, Masernviren seien in Affen nachweisbar, damit sei auch 3. Henle-Kochschen Postulat erfüllt.
Richter fragt, ob die zugegebenen methodischen Mängel der sechs Studien durch neuere Studien, die perfekt wären, ausgemerzt wurden? Gutachter: “Ich kann das nicht beantworten, aber bei 10.000 Masernstudien sei es unwahrscheinlich, daß sich so viele Forscher irren würden.”

10:55 Lanka-Verteidiger Assessor Schreiner fragt nach Unterschied zwischen Beleg und Beweis. Gutachter: “In der Biologie gibt es nur Indizien.”

11:10 Assessor Schreiner: Ob man die erste Masernstudie von 1954 nicht mit heutigen besseren Methoden wiederholen könne?
Gutachter: Nein, dafür gäbe es keinen Geldgeber und keine Publikation, um das erneut zu beweisen, was schon bewiesen ist.

Assessor Schreiner: Ist der Nachweis von Ribosomen in Masernviren ein Beweis für seine Nichtexistenz, da Viren als frei von Ribosomen definiert werden?

Gutachter: Wenn Ribosomen im Masernvirus nachweisbar wären, würde das in der Fachwelt Aufmerksamkeit hervorrufen.

Richter: Dann könnte ein Paradigmenwechsel anstehen, vielleicht eine Biologie, die ohne Viren auskommt. 
Gutachter: “Eine Welt, in der es keine Viren gibt, kann ich mir nicht vorstellen.”… Auch die Publikation Nr. 5 (eine Übersichtsarbeit, die nur andere Erkenntnisse zusammenfasst ohne eigene Erkenntnisse), ist eine wissenschaftliche Arbeit und beweise das Masernvirus. (Gelächter im Publikum, “Guttenberg”, ruft jemand).

11:30 15 Min. Unterbrechung zur Beratung des Gehörten.

Mein Pausenkommentar: Mit der Logik des Gutachters könnte man auch beweisen, äh, belegen, daß Donald Duck existiert, denn er ist 10.000-fach publiziert worden, und so viele Leute können nicht irren…

11:45 Fortsetzung Befragung. Größe des Masernvirus.
Gutachter: Steht im Gutachten, 200 nochwas-Nanometer. Frage nach typischen Veränderungen in Zellen bei Masernvirus, ob immer gleich oder vielfältige Veränderungen: Das kann ich nicht beantworten.

12:15 Gutachterbefragung (3 Stunden) beendet, Beratungspause des Gericht.

12:25 Statt Fortsetzung der Verhandlung Urteilsverkündung per Stuhlurteil: Kläger gewinnt, Dr. Lanka wird verurteilt: Die Studien erfüllten die Ausschreibungs- und Wissenschaftskriterien. Der Beweis der Existenz des Masernvirus sei erbracht.

12:27 Sitzung ist geschlossen.

 

Gefragter Interviewpartner im Landgericht: Dr. Stefan Lanka umringt von Journalisten.

Photo: Privat.

Videos vor und im Landgericht Ravensburg

Foto: Privat. Dr. Stefan Lanka in der Verhandlungspause im LG Ravensburg.
Foto: Privat. Dr. Stefan Lanka in der Verhandlungspause im LG Ravensburg.

Der Virus-Bestreiter und Wissenschafts-Reformator (er weist diese Einschätzung bescheiden zurück) Dr. rer. nat. Stefan Lanka kurz vor Verhandlungsbeginn, wie immer sachlich und auskunftsfreudig gegenüber der zahlreich erschienenen Presse.

Video: Privat. Dr. Stefan Lanka vor der Verhandlung am 12.03.2015.

Video: Privat. Dr. Stefan Lanka in der Verhandlungspause am 12.03.2015.

Video: Privat. Dr. Stefan Lanka nach dem Urteil am 12.03.2015, Teil 1 von 2.

Video: Privat. Dr. Stefan Lanka nach dem Urteil am 12.03.2015, Teil 2 von 2.

Foto: ARD Panorama.

Foto: ARD Panorama.

“Man will die Menschheit reduzieren“. Impfgegnerin und Prozeßbeobachterin Gerda Pisch im Interview nach Urteilsverkündung vor dem Gerichtssaal im “Reschke-TV” mit ARD Panorama vom 20.03.2015.

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