Schweizer Recht

15.03.2016 zuletzt geändert: 25.10.2019

Schweizer Recht & Impfen

Jede medizinische Massnahme stellt, sofern kein Rechtfertigungsgrund besteht (in der Regel die freiwillige Einwilligung), eine Körperverletzung gemäss Artikel 122/123 StGB dar. Weil diese mutwilligen Körperverletzungen auch Kindern, und gerade Kindern im Besondern widerfahren, stellt es ein Offizial-Delikt dar: gegen Art. 9 der Bundesverfassung (BV), (Treu und Glauben) gegen Art. 10 Abs. 2 BV, (Schutz der persönlichen Integrität) und gegen ZGB Art. 27 ff. (Persönlichkeitsrechte) sowie gegen StGB den Art. 111 ff. (Rechtsgüterschutz) und gegen StGB den Art. 122/123 (Körperverletzung) Weiterlesen bei Claudio Graf: http://www.claudiograf.ch/specials/korruption/
Siehe das impfgegnerfreundliche Urteil vom 16. August 2018 des Zivilkreisgerichts Basel-Landschaft bei Sorgerechts-Streit. Siehe auch den Artikel vom 24.10.2019 bei 20min.ch: Impfgegnerin gewinnt vor Gericht – Vater blitzt ab und den Artikel bei der BZ Basel vom 24.10.2019: IMPFVERFÜGUNG: Diese Runde geht an die Impfgegner: Kantonsgericht sieht Impfung nicht als Kindsrecht (hinter der Bezahlschranke).

Impfungen und Schweizer Recht

Foto: NIE, mit freundl. Gen.
Foto: NIE, mit freundl. Gen.

kostenloser Flyer beim Netzwerk Impfentscheid.

Die ärztliche Aufklärungspflicht unterliegt einer gesetzlichen Verpflichtung. Jede Ärztin und jeder Arzt ist gesetzlich dazu verpflichtet, seine Patientinnen und Patienten vor jeglichen Eingriffen gründlich über Wirkungen und Nebenwirkungen von Medikamenten und Impfungen aufzuklären und umfassend zu informieren. Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass Sie Ihre Rechte und die gesetzlichen Verpflichtungen der Ärzteschaft kennen. Sie entscheiden, ob Impfungen oder Medikamente zum Einsatz kommen und wenn ja welche, denn Sie tragen die Verantwortung dafür. Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt ist es nicht erlaubt, Sie zu einer Entscheidung zu drängen. Ohne ausdrückliche Einwilligung (mündlich oder schriftlich) Ihrerseits, ist ein solcher Eingriff nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung rechtswidrig. Da das Netzwerk Impfentscheid in erster Linie im Bereich der Impfaufklärung tätig ist, werden die gesetzlichen Vorgaben nachfolgend aus Sicht des Impfens dargestellt. Die Aufklärungspflicht kann jedoch auf die Medikamente übertragen werden.

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