PrävG – Impfberatung

29.08.2015
zuletzt geändert: 04.10.2019

Info: Impfpflicht? Nein, danke! Impfzwang? Nein, danke!


Kita? Vorher zur verpflichtenden Impfberatung beim Arzt!                                                       

Die verpflichtende Impfberatung beim Arzt (der nichts oder so gut wie nichts über umweltmedizinische Erkenntnisse über Toxine und die verschwiegenen Impfschäden im Studium gehört hatte!) – das PrävG vom 24..07.2015 wurde nun zum 1. Juni 2017 mit einem durchgepeitschten Gesetzesänderung verschärft. Dazu ein guter Kommentar von Angelika Müller, die 1997 das erste Impfsymposium ausrichtete.

Zitat: “Dieses Gesetz entstand überwiegend im völlig intransparenten Gesundheitsausschuss. Der Vorwurf des Lobbyismus betrifft besonders Gesundheitsthemen. Dieser weitere Schritt, um Familien mit nicht nach öffentlichen Empfehlungen geimpften Kindern auszugrenzen, ist höchst undemokratisch.”


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Foto: ruslanshug - fotolia.com/impf-report. Mit freundl. Gen,
Foto: ruslanshug – fotolia.com/impf-report. Mit freundl. Gen,

 

Der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz gilt auch für Ungeimpfte!

von Hans Tolzin

Dies ist seit dem 1. August 2013 im Sozialgesetzbuch 8 (SGB VIII) geregelt, im  §24 „Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege“ definiert. Dort heißt es wörtlich: 

„Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn

1. diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder

2. die Erziehungsberechtigten a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten. (…)“

Davon, dass dieser Rechtsanspruch für ungeimpfte Kinder keine Gültigkeit hat, ist weder in diesem noch in anderen Gesetzestexten die Rede. 

Wer genaueres wissen möchte, dem sei die Webseiten www.kitaplatz-rechtsanspruch.net und www.kitaplatz-einklagen.org des Verwaltungsrechtlers Prof. Dr. Florian Gerlach verwiesen. Dort ist eine Fülle weiterführender Informationen zu finden.     Quelle: http://www.impfkritik.de/pressespiegel/2016053001.html.


Wie der Arzt über Impfstoffe aufzuklären hat:

Die hier vom Arzt zu beachtenden Maßstäbe hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 15. Februar 2000 – Az. VI ZR 48/99; NJW 2000: 1784–1788; www.bundesgerichtshof.de/) wie folgt zusammengefasst: „Entscheidend für die ärztliche Hinweispflicht ist nicht ein bestimmter Grad der Risikodichte, insbesondere nicht eine bestimmte Statistik. Maßgebend ist vielmehr, ob das betreffende Risiko dem Eingriff spezifisch anhaftet und es bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet (BGHZ 126, 386 ff. (389)). Der Senat hält deshalb daran fest, dass grundsätzlich auch über äußerst seltene Risiken aufzuklären ist.“

Vgl. https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2007/Ausgaben/25_07.pdf?__blob=publicationFile


Im Präventionsgesetz PrävG vom Juli 2015 ist auch bestimmt, daß sich Eltern beim Arzt einer Verpflichtenden Impfberatung unterziehen müssen, wenn sie ihr Kind in eine Kita geben wollen.

Es fragt sich, wer da wen berät, denn Ärzte als reine Dienstleister und Pharma-Außenstelle wissen bislang wenig bis nichts über die ekelerregende Impfjauche und die massenhaften Impfschäden, die einfach ignoriert und wegerklärt werden.

Ob die Ärzte bis Inkrafttreten des PrävG noch darin geschult werden, eine objektive, Pro und Contra  berücksichtigende Impfberatung zu geben inklusive der Impfschäden mit Tumoren, Neurodermitis, Behinderung, Pflegefall oder Todesfolge (besonders bei der 6-fach-Impfung), oder ob es eine reine Verkaufsveranstaltung werden wird, wie zu befürchten steht, bleibt abzuwarten.

Das Bundesgesundheitsamt faßt die Impfmaßnahmen des PrävG wie folgt zusammen:

“Das Präventionsgesetz fördert durch eine Reihe gesetzlicher Maßnahmen die Impfprävention. Künftig soll der Impfschutz bei allen Routine-Gesundheitsuntersuchungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie den Jugendarbeitsschutzuntersuchungen überprüft werden. Auch Betriebsärzte sollen künftig allgemeine Schutzimpfungen vornehmen können.

Bei der Aufnahme eines Kindes in die Kita muss ein Nachweis über eine ärztliche Impfberatung vorgelegt werden.

Beim Auftreten von Masern in einer Gemeinschaftseinrichtung (z. B. Kita, Schule, Hort) können die zuständigen Behörden ungeimpfte Kinder vorübergehend ausschließen.

Medizinische Einrichtungen dürfen die Einstellung von Beschäftigten vom Bestehen eines erforderlichen Impf- und Immunschutzes abhängig machen.

Zudem können Krankenkassen Bonus-Leistungen für Impfungen vorsehen.”

Quelle (Hervorhebungen von uns):  http://www.bmg.bund.de/ministerium/meldungen/2015/praeventionsgesetz.html

Mit Art. 8 des PrävG (Entwurf) wird dafür § 34 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wie folgt geändert:

„(10a) Bei der Erstaufnahme in eine Kindertageseinrichtung haben die Personensorgeberechtigten gegenüber dieser einen Nachweis darüber zu erbringen, dass vor der Aufnahme eine ärztliche Beratung in Bezug auf den Impfschutz des Kindes erfolgt ist. Das Landesrecht bestimmt das Nähere, welchen Inhalt der Nachweis haben muss und in welchem Zeitraum vor der Aufnahme die ärztliche Beratung stattgefunden haben muss. Werden nach Satz 1 und 2 auch Informationen zum Impfstatus erhoben, kann das Gesundheitsamt anordnen, dass die Einrichtung diese zur Einsichtnahme durch das Gesundheitsamt vorhält. Weitergehende landesrechtliche Regelungen bleiben unberührt.“

Quelle (Hervorhebungen von uns):

http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/P/Praeventionsgesetz/141217_Gesetzentwurf_Praeventionsgesetz.pdf

Unser Kommentar:

“Alternativen: Keine.” (??)

Tatsächlich? Alternativlos? Das ist unwahr. Es gibt sehr wohl eine Alternative: Die Regierung soll aufhören, gesunde Babys zu vergiften, das würde den durchschnittlichen Gesundheitsstatus schlagartig verbessern. Die Massenvergiftung heißt zwar Prävention, ist aber tatsächlich keine Vorbeugung, sondern Massenvergiftung ist Massenvergiftung.

Es ist zu erwarten, daß die Pflicht zur Impfberatung in eine Pflicht zur Impfung umsuggeriert wird. Hier muß die Impfkritiker-Bewegung noch sehr viel Aufklärungsarbeit leisten, um möglichst viele Babys vor Psychologen, Logopäden, Hautarzt, Allergologen, Onkologen, Pflegeheim, Dauermedikation oder Friedhof zu bewahren.

DAS wäre Prävention! Sie haben einfach nur die Seiten vertauscht: Dreht man die Regierungs- und MSM-Propaganda um 180 Grad herum, hat man die Wahrheit. Ist eigentlich ganz einfach…


Umfassende Beratungspflicht des Arztes!

Der Arzt muß über mögliche Impfschäden aufklären, einschließlich einer möglichen Behinderung oder Todesfolge:

“Entscheidend für die ärztliche Hinweispflicht ist nicht ein bestimmter Grad der Risikodichte, insbesondere nicht eine bestimmte Statistik. Maßgebend ist vielmehr, ob das betreffende Risiko dem Eingriff spezifisch anhaftet und es bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet (BGHZ 126, 386 ff. (389)). Der Senat hält deshalb daran fest, dass grundsätzlich auch über äußerst seltene Risiken aufzuklären ist.“

– Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. Februar 2000 – Az. VI ZR 48/99; NJW 2000: 1784–1788.


Foto: Alexandr Vasilyv - fotolia.com & Hans Tolzin. Mit freundlicher Genehmigung.
Foto: Alexandr Vasilyv – fotolia.com & Hans Tolzin. Mit freundlicher Genehmigung.

 

Unsere Antwort auf das Präventionsgesetz und immer mehr staatlichem Impf-Terror!

Neues Präventionsgesetz soll Impf-Terror verstärken

Gerade in den letzten Monaten hat der Impf-Terror gegenüber Eltern, die sich nicht zu 100% an staatliche Impfpläne halten, spürbar zugenommen.

Der Berliner Gesundheitssenator Czaja lieferte mit seinem öffentlichen Vorpreschen, bei dem er den tragischen Todesfall eines Kleinkindes wider besseren Wissens mit Masern in Verbindung gebracht hat, seinem Parteikollegen und Bundesgesundheitsminister Gröhe die Steilvorlage für eine Nacht-und-Nebel-Aktion, mit der eine gravierende Änderung in den aktuellen Entwurf des Präventionsgesetzes eingebracht wurde.


Lesen Sie hier, wie ein totes Baby in Berlin Anfang 2015 zur Desinformation als angebliches Masernopfer mißbraucht wurde, um das Präventionsgesetz zu verschärfen! Die Impflobby schreckt vor nichts zurück, um die Menschen den Impf-Aberglauben aufzuzwingen!

Foto: © pix4U - fotolia.com & Hans Tolzin. Mit freundlicher Genehmigung.
Foto: © pix4U – fotolia.com & Hans Tolzin. Mit freundlicher Genehmigung.

Siehe auch:

Impfberatung beim Gesundheitsamt – Gedächtnisprotokoll einer besorgten Mutter

Der Shortlink für diese Seite ist: https://impfen-nein-danke.de/praevg-impfberatung/

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