Masern-Impfpflicht?

05.04.2016 zuletzt geändert: 24.05.2019

Siehe auch 12 Flyer zu Masern unter Downloads 1 von Nr. 1.80 bis 1.91.

Einführung einer Impfpflicht für Masern? Keine Nachweise für Erreger oder Wirksamkeit der Impfungen

Foto: Kathy. Mit freundl. Gen.
Foto: Kathy. Mit freundl. Gen.
Masern-Schock! Eine neue Mutation, noch tödlicher als die bisher bekannten Stämme! Schwerster Verlauf im Gesicht innerhalb von Minuten! Sieht so aus, als ob Dr. Love das Masernvirus mit Ebola-, Grippe- und HI-Viren gekreuzt hätte. Nur eine sofortige 25-fach-Impfung kann noch helfen! Gibt jetzt auch die “Impfung danach”, wenn die Krankheit schon ausgebrochen ist!        

Nehmen wir sie in die Verantwortung!                                                                                               Die Forderung der Familienministerin von der Leyen nach der Masern-Impfpflicht

Veronika Widmer Bisher haben sich die Politiker aus medizinischen Forderungen herausgehalten. Die Familienministerin von der Leyen hat Anfang Oktober 2006 mit dieser Tradition gebrochen. Und wer Forderungen stellt, der muss für diese auch die Verantwortung übernehmen. Das gilt nicht nur auch, sondern gerade für Politiker. Wie bereits der 109. Deutsche Ärztetag in Magdeburg die Impfpflicht für die Masernimpfung forderte, schließt sich nun auch die Familienministerin von der Leyen dieser Forderung an. Sie warnt mit den an das Robert-Koch-Institut gemeldeten Masern-Erkrankungszahlen und gibt an, 2004 wären 121 Masernfälle, 2005 wären 778 Masernfälle und bis Ende August 2006 wären schon 2224 Masernfälle gemeldet worden. Sie nennt diese Zahlen >eine erschreckende Entwicklung die wir nicht länger hinnehmen dürfen. Wir müssen jetzt handeln. Wir brauchen eine Impfpflicht gegen Masern!< Bei der Auswahl der Jahre zu den Angaben der gemeldeten Masernerkrankungen ist Frau von der Leyen sehr geschickt vorgegangen, indem sie als Vergleich erst einmal Jahre ausgewählt hat, in denen besonders wenige Erkrankungen gemeldet wurden. So erscheinen die aktuell gemeldeten Erkrankungsfälle im laufenden Jahr 2006 als überdurchschnittlich hoch, was sie tatsächlich aber nicht sind. Die Erkrankungszahlen in den Jahren 2004 und 2005 waren überdurchschnittlich niedrig. Das zeigt das Epidemiologische Jahrbuch 2002, herausgegeben vom Robert-Koch-Institut. Laut dem Epidemiologischen Jahrbuch wurden 6190 Masernfälle im Jahr 2001 und 4722 Masernfälle im Jahr 2002 gemeldet. Anhand dieser Zahlen ist es keineswegs erschreckend, dass bis zum August des Jahres 2006 ca. ein Drittel bis der Hälfte der Meldungen der Jahre 2001 und 2002 eingegangen sind. Wobei diese Erkrankungszahlen nichts über den Krankheitsverlauf aussagen. Ebenso muss bei diesen Zahlen berücksichtigt werden, dass die Masernerkrankung eine normale Kinderkrankheit ist, die in den letzten Jahren durch die Intention der medizinischen Behörden und der Pharmaindustrie von der Presse zum Schreckensgespenst für junge Eltern gemacht wurde. Die Auswertung der sogenannten, ebenfalls durch die medizinischen Behörden konstruierte Coburger Masernepidemie durch die Ärzte der Individuellen Impfentscheide in Herdecke hat deutlich gezeigt, dass die Masernverläufe bei natürlicher, nicht unterdrückender Behandlung ohne Komplikationen verliefen. Weitere ausführliche Ausführungen hierzu finden Sie in dem Buch: Der Masern-Betrug, daher wird an dieser Stelle auf weitere Ausführungen verzichtet. Wer die Pressemeldungen aufmerksam beobachtet, wird in ein paar Jahren eine Wiederholung von dem heutigen Masernphänomen an den Windpocken feststellen. Denn die Vorgehensweise der Impfstoffbewerbung war in den letzten Jahrzehnten immer die selbe. Nachdem ein Impfstoff entwickelt wurde, wurde er mit zunehmender Aggression beworben, indem die Kinderkrankheit zu gefährlicher Erkrankung hochstilisiert wurde. Das funktionierte allerdings erst dann durchgreifend, wenn eine neue Elterngeneration herangewachsen ist, welche die betreffende Kinderkrankheit nicht mehr als harmlose und normale Erkrankung kannte. Jetzt könnte man auf durch diese Ausführungen auf die Idee kommen, dass die Erkrankung, gegen die geimpft wird, nicht mehr vorkommt und der Impfstoff dann schon eine Wirkung zeigt. Das ist allerdings nicht so. Kinderkrankheiten kommen trotz Impfungen vor, werden allerdings oft als solche von den Ärzten nicht erkannt, weil sie a-typisch verlaufen und das Kind, laut ärztlicher Meinung, die betreffende Kinderkrankheit nicht haben kann, da es ja geimpft ist. Werden Kinderkrankheiten trotz Impfungen von den Ärzten erkannt, bekommen die Eltern zu hören, dass ihr Verlauf aufgrund der Impfung sehr viel leichter sei. Genau das bestätigt die Praxis allerdings nicht. Wie bereits mehrfach in unseren Veröffentlichungen angeführt, veröffentlichte Professor Schmitt im Mai 2006 den Masernimpfstatus von 50 %. Dieser Impfstatus dürfte also im Jahr 2005, also in einem Jahr in dem besonders wenige Masernerkrankungen gemeldet wurden, erhoben worden sein. Das spricht nicht gerade für Impfungen. Bisher haben sich die Politiker in ihren Antworten auf die Anfragen der Bürger sehr zurück gehalten und sich hinter der Meinung der Fachleute versteckt. Diese Tradition hat Frau von der Leyen nun gebrochen. Wenn sie auf der einen Seite eine Masernpflichtimpfung fordert, kann sie sich nicht, als Ärztin schon gar nicht, wie ihre KollegInnen, auf ihre fehlende Kompetenz bezüglich medizinischer Themen berufen, sondern muss ihre Forderung nach der Masernimpfpflicht mit der Wirksamkeit der Impfung, sowie den fehlenden Erregernachweis begründen können. Weiter warnt Frau von der Leyen: “Wer einmal erlebt hat, wie ein lebenslustiges Kind nach einer Masern-Hirnhautentzündung zu einem schwerst geistig behinderten Kind wurde, vergisst dieses Bild nie wieder. Dieses Kind hätte ein unkompliziertes Leben vor sich haben können, wenn es geimpft worden wäre.” Der Wirksamkeitsnachweis der Masernimpfung beinhaltet auch eine Risiko-Nutzen-Analyse, die das Risiko der gesunden Kindern, die durch die Impfung zu schwer behinderten Kindern ohne Lebensperspektive werden, belegt. Der Risiko-Nutzen-Analyse der Masernimpfung beinhaltet ebenfalls den Verlauf der Masernerkrankung in Bezugnahme der medizinischen Behandlung der erkrankten Kinder. Zu keiner Impfung konnte weder vom Robert-Koch-Institut, noch vom Paul-Ehrlich-Institut eine Risiko-Nutzen-Analyse genannt werden. Durch einen umfangreichen Schriftverkehr mit dem Robert-Koch-Institut und dem Paul-Ehrlich-Institut im Jahre 2004 wurde öffentlich, dass das Robert-Koch-Institut davon ausgeht, dass das Paul-Ehrlich-Institut eine Risiko-Nutzen-Analyse der jeweiligen Impfstoffe durchgeführt hat und diese zum Nutzen der Impfstoffe ausgefallen ist. Das Paul-Ehrlich-Institut bezieht sich allerdings lediglich auf die Risiko-Nutzen-Analyse der Impfstoffhersteller, die dazu noch zum Herstellergeheimnis der Einreichungsunterlagen für die Medikamentenzulassung gehört. Das heißt, weder die impfstoffempfehlende Behörde noch irgendein Arzt, der den Impfstoff aufgrund der Impfempfehlung verimpft, noch interessierte Bürger, erhielten jemals eine Risiko-Nutzen-Analyse. Wie die Pharmaindustrie hingegen ihre Studien zu beschönigen weiß, wurde in den letzten Monaten und Jahren durch die Presse breit bekannt und muss hier jetzt nicht wiederholt werden. Wenn also die Politikerin von der Leyen die Massenpflichtimpfung fordert, muss sie auch den Wirksamkeitsnachweis und die Risiko-Nutzen-Analyse des Impfstoffs, sowie den Virusnachweis des behaupteten Erregers belegen können. Der oftmals veröffentlichte Masern-Impfstatus durch Professor Schmitt macht allerdings auch öffentlich, dass Impfgegner nicht mehr zu einer Minderheit gehören, was aufgrund der Veröffentlichungen der Erhebungen des Impfstatusses auf diversen Webseiten von Gesundheitsämtern eindeutig belegt werden kann. Aus dem konstant und offensichtlich mit nichts aufzuhaltendem zurückgehenden Impfstatus erklären sich auch die Kampagnen der medizinischen Behörden, die Angst und Panik verbreiten sollen und die in den letzten Jahren durch die Presse geistern. Ebenso erklärt sich daraus die Forderungen des 109. Deutschen Ärztetags, die Masernimpfung als Pflichtimpfung einzuführen und die Ärzte, die nicht linientreu Impfungen empfehlen, zu verfolgen. Ärztefunktionäre sind zum Großteil pharmagesteuert, auch das haben wir in unseren Veröffentlichungen aufgezeigt. Allerdings ist auch ganz klar, das Bewusstsein der Bevölkerung lässt sich nicht mehr zurückdrehen, auch mit der Androhung der Einführung einer Pflichtimpfung nicht. Da kann Professor Schmitt in diversen Veröffentlichungen noch so oft und viel unken, dass erklärte Impfgegner nur einen Bruchteil der Bevölkerung ausmachen. Im Informationszeitalter wurde die Schulmedizinhörigkeit von vielen Menschen überwunden und daran wird auch eine Pflichtimpfung nichts ändern. Im Gegenteil, die heutige Bevölkerung wird sich nicht zwingen, nicht bevormunden und auch nicht entmündigen lassen. Heutzutage will der mündige Bürger überzeugt werden und das ist anhand der fehlenden Risiko-Nutzen-Analyse für Impfstoffe und dem fehlenden Existenznachweis der Viren, sowie dem fehlenden Kausalitätsnachweis der Bakterien zur Krankheit sehr schwer möglich. “Die Familienministerin hat völlig Recht. Endlich bekommen wir Kinderärzte auch von der Politik Unterstützung”, befürwortet nun plötzlich auch der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, Wolfram Hartmann, der sich vor kurzem noch gegen eine Masernimpfpflicht ausgesprochen hat. Ulrich Heininger, Mitglied der STIKO am Robert-Koch-Institut begegnet den Argumenten der Impfgegner: “Wer die Impfungen nicht mag, solle sich gut überlegen, ob er die Risiken der Krankheit in Kauf nehmen will”, so “Die Zeit Nr. 39. “Berichte über Nebenwirkungen würden selbstverständlich ernst genommen, beteuert er. Eine wirklich valide Nutzen-Risiko-Analyse, wie die Impfgegner sie fordern, ist für Deutschland mangels aussagekräftiger Daten (…) nicht möglich.2Wenn eine Risiko-Nutzen-Analyse aufgrund mangelnder Daten nicht möglich ist, woher nimmt dann Ulrich Heininger die Daten über das behauptete Krankheitsrisiko? Die Plötzlichen Todesfälle, die nach jeder Impfung auftreten können erklärt Heininger im oben genannten Blatt vollkommen übereinstimmend mit dem Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts Professor Löwer, der sich im Jahr 2003 in der Süddeutschen Zeitung ähnlich geäußert hat: >Etwa eines von 2000 Lebendgeborenen stirbt vor seinem ersten Geburtstag plötzlich und unerwartet, die meisten davon im Alter von zwei bis sechs Monaten.< Da in diesem Alter allerdings auch geimpft wird, bleibe es aus rein statistischen Gründen nicht aus, >dass auch einmal ein Kind kurz nach einer Impfung stirbt. Aus statistischen Gründen? So werden unerwünschte Impffolgen banalisiert. Und das erklärt man jetzt einmal Eltern, dass sie ihr gesund geborenes Kind >aus statistischen Gründen< verloren haben. In der Radiosendung HR2, in der Sendereihe Der Tag am 4. Oktober behauptet Frau Ute Quast vom Grünen Kreuz: dass >man aber relativ sicher ausschließen kann (…) dass es schwere Komplikationen gibt. (…)Aber dass es wirklich bleibende Folgen gibt, das ist eine Sache, die im Grunde genommen nicht auftritt. Weiter begründet Frau Dr. Quast bleibende Krankheiten nach Impfungen damit, dass die Menschen für schicksalhafte Erkrankungen Ursachen suchen und wenn zuvor eine Impfung stattgefunden hätte, die Impfung für alles verantwortlich gemacht werden würde. Schwere Komplikationen würden nur vorgeschädigte Kinder bekommen und wenn so ein Kind beispielsweise die >Masern gekriegt hätte, dann wäre es gestorben. In Anbetracht der allgemein durchschaubaren Verniedlichung von Impfproblehmen, Impfauffälligkeiten und Impfschäden, sowie von Medikamentenschädigungen überrascht es auch nicht, dass in der Ärztezeitung im mai 2006 zugegeben werden musste, dass sich 72 % der Bevölkerung homöopathisch behandeln lässt. In Anbetracht der Tatsache, dass eine homöopathische Behandlung von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen wird, zeigt diese Zahl, was die Bevölkerung vom deutschen medizinischen System hält. Auch aus dieser Veröffentlichung geht hervor, dass die Pharmaindustrie Gewinneinbußen hinnehmen muss, denn homöopathisch behandelte Menschen erhalten auch homöopathische Arzneimittel. Aber auch dafür hat das schulmedizinische System ein Rezept. Mit dubiosen Vorschriften wird hier versucht, hoch wirksame homöopathische Arzneimittel unwirksam zu machen, indem verordnet wurde, dass diverse Arzneimittel vor der Potenzierung sterilisiert werden müssen. Allerdings haben Homöopathen ihre Quellen, mit denen sie diese unsinnige Verordnung umgehen können. Mehr will ich jetzt an dieser Stelle nicht dazu sagen. Auch durch diese Verordnung zeigt die Schulmedizin ihr Gesicht. Hat sie doch bisher behauptet, dass sämtliche homöopathische Arzneimittel durch das Potenzierungsverfahren nicht nur ohne Wirkung, sondern auch ohne Wirkstoffe seien. Jetzt sollen zum Schutz der Menschen diese Arzneimittel sterilisiert werden, um die behaupteten gefährlichen Wirkungen in Pflanzen, Mineralien und Krankheitsprodukten, die in der Ursubstanz tatsächlich toxische Reaktionen hervorbringen können, unschädlich zu machen. Da lacht sich der Homöopath doch ins Fäustchen, denn er weiß, das Aufbäumen kommt vor dem Fall. Quelle: Newsletter klein-klein-verlag vom 09.10.2006, leichte Fehlerkorrekturen von uns.

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