Gutachten

14.09.2014 zuletzt geändert: 24.07.2016

Minimalanforderungen an ein Impfschadensgutachten

Karl Krafeld, Dr. rer. nat. Stefan Lanka 1a) Genaue Darstellung der etwaigen Abweichung von der gesundheitlichen Normalität, d.h. einer gesundheitlichen Belastung, vor der Gabe des Impfstoffes: Belastung durch Krankheiten und durch Medikamente wie z.B. Impfstoffe, Antibiotika u.a. 1b) Genau Darstellung der etwaigen Abweichung von der gesundheitlichen Normalität zum Zeitpunkt der Gabe des Impfstoffes (Krankheit, Medikamentenbelastung). 2) Genaue Darstellung (Bestandteilsanalyse) des verabreichten Impfstoffes, insbesondere genaue Mengenangaben der Schwermetalle (Quecksilber, Aluminium) und anderer Toxine, genaue Darstellung der menschlichen bzw. tierischen Fremdproteine im Hinblick auf deren Abweichung von der Normalität (entartete, d.h. denaturierte Proteine). 3a) Genaue Darstellung der heutigen Abweichung von der gesundheitlichen Normalität (Impfschadensverdacht). 3b) Darstellung der möglichen Zusammenhänge zwischen dem zugefügten Fremdstoff und der nach Impfung in Erscheinung getretenen Abweichung von der Normalität aus biologischer bzw. biochemischer wissenschaftlicher Sicht. Z.B.: Können Bestandteile des zugefügten Fremdstoffes dieses Krankheitsbild verursachen oder begünstigen bzw. zu einem früheren Zeitpunkt (wie lange) in Erscheinung treten lassen? 4a) Darstellung der bekannten Ursachenzusammenhänge, unabhängig von der Gabe eines Fremdstoffes (Impfstoff), der heutigen Abweichung von der gesundheitlichen Normalität (Verneinung der Impfschadensvermutung). 4b) Darstellung von etwaigen Faktoren vor der Gabe des Impfstoffes, die individuell auf ein Entstehen dieser heutigen Abweichung von der gesundheitlichen Normalität hinweisen. 5) Gutachtliche Schlußfolgerungen. 6a) Ausschluß grobfahrlässigen oder absichtlichen Fehlverhaltens im Zusammenhang mit der Gabe des Impfstoffes: Nachweis des Ausschlusses eines informatorischen ärztlichen Kunstfehlers anhand der Patientenunterlagen des Impfarztes, insbesondere im Hinblick auf die dokumentierte Beachtung der Beratungshinweise der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI). 6b) Nachweis des Ausschlusses eines der Impfempfehlungen der STIKO zugrundeliegenden grobfahrlässigen staatlichen Verhaltens: Durch Nachweis der der konkreten Impfempfehlung der STIKO zugrundeliegenden 1. Publikation des zugrundeliegende wissenschaftlichen Erregernachweises. 2. Publikation des zugrundeliegenden wissenschaftlichen Verursachungsnachweises. 3. Nutzenanalyse aufgrund eines strukturierten Erfassungssystems. 4. Risikoanalyse aufgrund eines strukturierten Erfassungssystems unter Einbeziehung auch minderschwerer gesundheitlicher Abweichungen nach Impfungen. Grundsätzlich hat jedem Gutachten der volle Wortlaut der zugrundeliegenden Impfempfehlung der STIKO beigefügt zu werden. Dortmund und Stuttgart 25.3.2002. Quelle. Nachfolge-Seite: www.WissenschafftPlus.de/.
Erster in BRD anerkannter Impfschaden, BGH-Urteil von 1953: https://impfen-nein-danke.de/u/BGH_1953_Urteil_Impfschaden_Original.pdf Impftodesfall-Gutachten.pdf 
Beispiel-Gutachten des Dr. med. Klaus Hartmann für Nancy: http://www.melhorn.de/ImpfschadenVIII/Gutachten_von_Hartmann.pdf

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