Hilf Dir selbst

28.11.2012
zuletzt geändert: 03.03.2023


↓ Dr. Stefan Lanka: Mammographie! Vorsicht vor der Vorsorge!

 



Impfpflicht? Nein, danke! Impfzwang? Nein, danke!

HINWEIS: Durch das sog. Masernschutzgesetz mit Impfpflicht und Impfzwang und Zwangsgeld mit Dreifach-Impfung MMR als Auftakt für ansteigenden Chemiekrieg mit WHO Agenda 2030 usw. sind die Infos hier z.T. überholt. Wird demnächst überarbeitet, sobald es die Zeit erlaubt.

Zu aktuellen Infos für betroffene Eltern und Mitarbeiter von Schulen und Kitas sehen Sie bitte hier nach:
https://www.libertas-sanitas.de/


Verpflichtende Impfberatung!? Wer berät da wen?
Hilfe zur Selbsthilfe für Eltern – Ärztemobbing verhindern

„Warum schweigen die Lämmer?“
von Prof. Dr. Rainer Mausfeld

Ein breites Spektrum von Techniken der Massenbeeinflussung hat schwerwiegende Verletzungen rechtlicher und moralischer Normen für die Bevölkerung, auch demokratischer Staaten, durch Kontext- und damit Interpretationsveränderungen, sprachliche Leitbilder, die mehr verhüllen als mitteilen, Fragmentierungen, die den Bedeutungszusammenhang zerstören, moralisch und kognitiv unsichtbar gemacht.

Das „Paradoxon der Demokratie“ ist seit der Antike bekannt und besagt, dass das Volk (die Masse) durch Eliten, selbst repräsentative, zu Zuschauern degradiert wird und oligarchische Strukturen unter einem demokratischen Deckmantel etabliert werden.

Eine moderne Form ist die Plutokratie des Neoliberalismus, der nicht mehr demokratisch kontrolliert wird, Apathie und Unbeteiligtsein fördert und mit einer manipulativen Propaganda der Zwangsläufigkeit und Alternativlosigkeit arbeitet, die gleichzeitig eine Illusion von Informiertheit verbreitet.

Fakten werden als Meinungen deklariert, dekontextualisiert und rekontextualisiert und Sinnzusammenhänge fragmentiert. Auf diese Weise lassen sich politisch nachteilige Fakten kognitiv und moralisch unsichtbar machen: Kleine werden einfach unterschlagen, große einer Faktenwäsche unterzogen.

Selbst Empörungen werden gemanagt, auf Nebenkriegsschauplätze umgeleitet und Aufstände im Namen der Demokratie blutig niedergeschlagen (Vietnam) oder auch durch gesteuerte Empörung und täuschenden Verweis auf Menschenrechte, Demokratie und moralische Normen unterstützt.

Zwar sind wir durch ein „natürliches Immunsystem“ gegen Manipulationen geschützt, aber nur, wenn wir es auch nutzen.


U-Heft: Links gepimpt mit unserem aufrüttelnden Impfschäden-Flyer, rechts der von uns rot markierte Hinweis, daß niemand Einsicht verlangen darf!

Foto: Valentina, mit freundlicher Genehmigung.
Foto: Valentina, mit freundlicher Genehmigung.

Gelbes U-Heft: Du allein entscheidest, wem du es vorlegst! Keine Kita, Schule, Jugendamt darf es verlangen, um den Impfstatus zu prüfen! Nur die heraustrennbare gelbe Teilnahmekarte ohne Impfstatus wird vorgelegt!

Foto: Privat.
Foto: Privat.

Auch für das Vorsorgeheft gilt: Datenschutz! Einsicht nur mit Erlaubnis!
Kitas, Schulen, Versicherungen haben kein Einsichtsrecht!

Foto: Melanie N., mit freundlicher Genehmigung.
Foto: Melanie N., mit freundlicher Genehmigung.

NEU! Kein Impfmobbing mehr in Kita oder Schule mit neuer, heraustrennbarer Teilnahmekarte im U-Heft ohne Impfstatus!

“Ich habe die Verantwortung für meine Kinder übernommen und sie nicht impfen lassen.”

– eine informierte Mutter

Foto: KBV.
Foto: KBV.

Kann man auch selbst ausdrucken, wenn der Kinderarzt sie nicht vorrätig hat:
https://impfen-nein-danke.de/u/Kinderuntersuchungsheft.pdf

Oder vom Gesundheitsamt ausfüllen lassen, die sind beim Impfthema meist auch entspannter, da sie keine Quote zu erfüllen haben.

Verpflichtende Impf-BERATUNG (nicht Impfung!) nach dem Präventionsgesetz PrävG:

Ist sie mehr als das Aushändigen eines Zettels mit den schrecklichen STIKO-Impfempfehlungen an die Eltern und ein paar schönen Werbesprüchen der Impfbetreiber?

Der Münchner Kinderarzt Dr. Stefan Rabe schaut genauer hin:

“Wir Ärzte werden dem Anspruch einer wirklichen Impfberatung in aller Regel nicht gerecht.”

Quelle: Berliner Zeitung vom 27.728.05.2017, S.2 .

Der Bundesgerichtshof legt im Urteil vom 15. Februar 2000, Az. VI ZR 48/99, fest, wie ein Arzt über Impfstoffe aufzuklären hat:

Selbst die seltensten Nebenwirkungen sind grundsätzlich zu benennen!

Fordert das von euren Ärzten ein, denn dazu sind sie verpflichtet.

Lasst euch nicht erzählen, dass es nur geringe oder keine wesentlichen Nebenwirkungen gibt, denn wir kennen ja die langen Beipackzettel, die Dunkelziffer von 95% und die vielen Toxine und Ekelstoffe!

So heißt es in dem Urteil:

„Entscheidend für die ärztliche Hinweispflicht ist nicht ein bestimmter Grad der Risikodichte, insbesondere nicht eine bestimmte Statistik. Maßgebend ist vielmehr, ob das betreffende Risiko dem Eingriff spezifisch anhaftet und es bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet (BGHZ 126, 386 ff. (389)). Der Senat hält deshalb daran fest, dass grundsätzlich auch über äußerst seltene Risiken aufzuklären ist.“

Nehmt dieses Fazit des Urteils mit und lest es dem Arzt vor, klärt ihn auf, dass er dazu verpflichtet ist, auch über toxische Zusatzstoffe und Fremdeiweiße, sowie über die meist verschwiegenen Impfschäden – und ihr ihn sonst nötigenfalls melden MÜSST. Der Spieß wird so herumgedreht.

Denn nicht ihr seid verantwortungslos, wenn ihr bei einer Impfberatung vom Arzt mehr verlangt als die angebotene Pharmawerbung aus den Hochglanz-Flyern, sondern ein Arzt, der Risiken und Nebenwirkungen verschweigt oder schönredet! Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt und endet im Pharmageddon!

So geht es auch, daß der Arzt die individuelle Impfentscheidung respektiert:

Foto: privat.

 

Arzt muß umfassend über den Impfstoff & mögliche Impfschäden aufklären!

Vor  Durchführung  einer  medizinischen  Maßnahme,  insbesondere  eines  Eingriffs  in  den
Körper oder die Gesundheit, ist der Behandelnde verpflichtet, die Einwilligung des Patienten
einzuholen (§ 630 d Abs. 1 S. 1 BGB). Ist der Patient einwilligungsunfähig, ist die Einwilligung
eines  hierzu  Berechtigten  einzuholen,  bei  Kindern  also  des  Sorgeberechtigten.

Die Wirksamkeit der Einwilligung setzt voraus, daß der Patient oder der zur Einwilligung  Berechtigte vor der Einwilligung gemäß § 630e Abs. 1 bis 4 BGB aufgeklärt worden ist (§ 630d Abs. 2 BGB) über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände (§ 630 e Abs. 1 Satz 1 BGB), auch über seltene Impfschäden und mit Todesfolge.

Die Aufklärung muß mündlich erfolgen (§ 630e Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB). Ist die Einwilligung
eines Berechtigten einzuholen, ist dieser aufzuklären (§ 630 e Abs. 4 BGB). Alle Impfungen in Deutschland, Österreich und Schweiz sind freiwillig, außer für Soldaten nach Soldatengesetz.

Impfungen sind ein Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gemäß Artikel 2 des Grundgesetzes, darum muß vorher eine informierte Zustimmung erfolgen mit umfassender Aufklärung! Im Zweifelsfall auf das Bauchgefühl hören, Impftermin verschieben, um Bedenkzeit und den Beipackzettel für zuhause bitten.

Rauswerfen und Nötigen

Zwar hat der Arzt Vetragsfreiheit und darf Patienten ablehnen, wenn die Sprechstunde überfüllt ist oder das Vertrauensverhältnis gestört ist, aber nur allein wegen Nichtimpfens darf man nicht der Praxis verwiesen werden. Die Ärztekammern mahnen solche Ärzte ab, wenn sie davon erfahren. Darum solche Vorfälle der Ärztekammer melden.

Zum Impfen drängen ohne umfassende Aufklärung und informierte Entscheidung kann nie offizielle Politik der Ärztekammern sein, darum müssen sie Beschwerden über übergriffige Ärzte bekommen, die nur ihren Impfverdienst sehen ohne Aufwand und ohne Impfschaden-Nachsorge (dann wird aufs Krankenhaus verwiesen, aus dem Auge, aus dem Sinn) und damit diese erschreckenden Ärzte-Sprüche einmal der Vergangenheit angehören.

NIE im Leben, egal wo und von wem, etwas machen, zu dem man gedrängt wird, es sei denn, es sei Gefahr im Verzug wie brennendes Haus, heranrollender Zug…. aber in Vertragsgeschäften und beim Arzt NIE!

Foto: EFI. Mit freundlicher Genhmigung.
Foto: EFI. Mit freundlicher Genhmigung.

Motto: Virologen sprechen von Impfmüdigkeit. Truther sprechen von Impfmündigkeit!

Arzt bescheinigt für den Kindergarten:
Kind ist gesund, kann ab sofort aufgenommen werden und ist nicht mal mit Impfjauche vergiftet!
Damit steht dem Kindergarten-Besuch nichts mehr im Wege!

Foto: Privat. Mit freundlicher Genehmigung.
Foto: Privat. Mit freundlicher Genehmigung.

1. beim Arzt
Verpflichtende Impfberatung für Kita-Anmeldung nach dem Präventionsgesetz PrävG

Dein Arzt geht Dir mit Impfen auf die Nerven und läßt nicht locker?
Macht Dir Angst, appelliert wie die Waschmittel-Frau an Dein schlechtes Gewissen?
Leg ihm den Impfpaß, U-Heft oder MuKi-Paß vor mit unserem Aufkleber drauf “Impfst Du noch – oder denkst Du schon?”

https://shop-impfen-nein-danke.de/

Du wirst sehen, daß die Diskussion schnell zu Ende ist, denn der Impf-Arzt merkt, es wird Ernst und mit Drohungen, Angstmachen, Einschüchtern kommt er nicht weiter. Der Aufkleber wirkt, wie zufriedene Mütter bestätigen:

https://shop-impfen-nein-danke.de/aufkleber-wirken/

Hilft auch das nicht, leg ihm einen Beratungskompetenzschein vor, den er unterschreiben soll und mit dem er bestätigt, daß er sich über Impfschäden fortgebildet hat (da dies nicht Bestandteil seiner Ausbildung war) oder eine der bewährten Arzterklärungen über Nebenwirkungen und Haftung:

Nr. 10.01 bis 10.35:

/downloads2/

Wir haben noch von keinem Fall gehört, wo ein Arzt das unterschrieben hat. Er wird dich abwimmeln und Du hast endlich Ruhe vor dem Impfwahn (so nannte es Dr. Julius Hensel, Gegenspieler von Robert Koch — das RKI sollte dringend umbenannt werden).

empfohlenen Impfungen durchgehen.” Schon will der Arzt nicht mehr impfen. Garantiert.”

Liegen in der nahen Verwandtschaft oder bei der zu impfenden Person bereits unerwünschte Reaktionen vor wie Allergien, unnatürliche Dauermüdigkeit, anaphylaktischer Schock, Wesensveränderung usw., kann dies eine Kontraindikation darstellen, wo nicht (mehr) geimpft werden darf.

Einen Arzt finden, der impffreie Kinder zuläßt: http://www.impfkritik.de/faq/01.html

Ein praktischer Tipp der erfahrenen Impfkritikerin und Mutter Felicia Popescu:

Ein netter Dialog zwischen Arzt und der Mutter des vermeintlichen Impflings könnte in etwa so ablaufen:

Arzt: “So, heute wollen wir mal impfen.”

Mutter: “So, dann wollen wir mal gemeinsam den Beipackzettel und auch die Produktinformation für Ärzte und Apotheker (laut EMA) ausführlich durchgehen, z.B. diese hier zum 6fach-Impfstoff Hexacima: https://impfen-nein-danke.de/u/anx_130088_de.pdf.”

Ob der Arzt weißt, was das schwarze Dreieck bedeutet?
Plötzlich will der Arzt nicht mehr impfen. Garantiert.


So definiert das RKI die Impfberatung. Themen der Beratung müssen auch die (verschwiegenen) Nebenwirkungen sein:

Foto: RKI. Fair use.
Foto: RKI. Fair use.

Diese 33 Fragen sollte man seinem Arzt vorlegen, auch schon vor dem Impf-Beratungstermin abgeben, mailen oder faxen, damit sich der Arzt auf eure Impfsorgen richtig vorbereiten kann. Kann der Arzt die Fragen nicht beantworten glaubhaft beantworten, ist dies für die Impfentscheidung relevant.

Die 33 Fragen zur Abwehr des Impfwahns beim Arzt!

von Nolla Elke

Wenn:

– Ihr Arzt nicht akzeptieren will, dass Sie nicht impfen lassen möchten
– er uneinsichtig ist und nicht verstehen will, dass Sie sich viel intensiver mit der Impfmaterie beschäftigt haben als er und Sie dementsprechend über mehr Wissen verfügen
– es ihm egal scheint, dass es gar keine Impfpflicht gibt und Sie ein Recht auf ein NEIN in Bezug auf Impfungen haben
– er evtl. vergisst, dass Sie die Mutter/Vater des Kindes sind und für Sie das Wohl Ihres Kindes an erster Stelle steht
– er Ihnen einreden will, dass Sie ein unverantwortlicher Elternteil seien, ja Sie sogar als Sozialschmarotzer beschimpft, nur weil Sie an den von der Pharma erfundenen Herdenschutz nicht glauben wollen und können

Dann:

– ist es an der Zeit, ihm Löcher in den Bauch zu fragen und ihm das ärztliche Impferklärungsformular zur Unterschrift vorzulegen (downloads ab Nr. 4.01)

– wird er es Ihnen mit ruhigem Gewissen unterschreiben, weil er wirklich überzeugt ist von der Sicherheit und Wirksamkeit der Impfungen, und damit unterschreiben, dass er bei auftretenden Impfkomplikationen oder Impfschäden die Verantwortung übernimmt.

Warnhinweis:

Während der Impfberatung kann es auch zu unschönen Nebenwirkungen kommen: Es wird häufig von enttäuschten Patienten über Ärzte mit einem auffallend aggressiven Verhalten berichtet, welches, bei manch schwerwiegendem Verlauf, kombiniert mit auftretender Überreaktion, die Folge haben kann, dass der Arzt ein Praxisverbot erteilt. Seien Sie unbesorgt, diese Form von Nebenwirkungen sind relativ harmlos und im Vergleich zu einem Leben mit impfgeschädigtem Kind (v)erträglicher.

Sollte es bei Ihnen auch zu solchen Nebenwirkungen kommen, atmen Sie zuerst tief durch und denken Sie daran, wie viel Leid, Kummer und Schaden Sie mit Ihrer Entscheidung, Ihnen und Ihrer Familie erspart haben. Sie können stolz auf sich sein! Und damit Vorbild für unsichere Eltern!

P.S. Es gibt auch Ärzte, denen die Meinung ihrer Patienten wichtig ist, die Impfungen etwas genauer unter die Lupe genommen haben und sich über deren Risiken bewusst sind. Ein professioneller Arzt (ver)urteilt nicht, sondern steht seinen Patienten mit Rat und Tat zur Seite.


Umfassende Beratungspflicht des Arztes!

Der Arzt muß über mögliche Impfschäden aufklären, einschließlich einer möglichen Behinderung oder Todesfolge:

“Entscheidend für die ärztliche Hinweispflicht ist nicht ein bestimmter Grad der Risikodichte, insbesondere nicht eine bestimmte Statistik. Maßgebend ist vielmehr, ob das betreffende Risiko dem Eingriff spezifisch anhaftet und es bei seiner Verwirklichung die Lebensführung des Patienten besonders belastet (BGHZ 126, 386 ff. (389)). Der Senat hält deshalb daran fest, dass grundsätzlich auch über äußerst seltene Risiken aufzuklären ist.“

– Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. Februar 2000 – Az. VI ZR 48/99; NJW 2000: 1784–1788.

Foto: Privat. Mit freundlicher Genehmigung.
Foto: Privat. Mit freundlicher Genehmigung.

So sieht ein korrekter Arztvermerk aus bei der Abwehr des Impfmobbings!

Foto: Jane Hinkel. Mit freundlicher Genehmigung.
Foto: Jane Hinkel. Mit freundlicher Genehmigung.

Und sooo werden Praxis-Fragebögen von impf-frei und aufwachsenden, gesunden  Kindern ausgefüllt!


Foto: Hans Tolzin. Mit freundlicher Genehmigung.
Foto: Hans Tolzin. Mit freundlicher Genehmigung.
Foto: impf-report. Mit freundlicher Genehmigung.
Foto: impf-report. Mit freundlicher Genehmigung.

Foto: hinterlegt.net
Foto: hinterlegt.net

Patientenverfügung, bei der man auch Impfungen widersprechen kann: www.hinterlegt.net.


Foto: Privat.

Eingesandt von einer entsetzten Mutter!
Der Impfarzt projiziert seine eigene Mikrobenphobie auf die Mutter und nennt es Impfphobie!


2. in der Kita
Verpflichtende Impfberatung für Kita-Anmeldung nach dem Präventionsgesetz PrävG

Dein Kind ist impf-frei und soll es auch bleiben? Kein Problem, hier ist das ärztliche Attest, wie es ein Brandenburger Kinderarzt verwendet, und das wir juristisch einwandfrei angepaßt haben:

Foto: FR.
Foto: FR.

Attest Impfberatung für Kita. Ärztliches Attest, mit der die Gesundheit des impffreien Kindes für die Kita bescheinigt wird. Attest Impfberatung Kita 09-16

Oft stellen Erzieherinnen, aus Unwissenheit oder aus vermeintlicher Nächstenliebe, es so dar, als ob es eine Impfpflicht in Deutschland gäbe und daß man nur geimpfte Kinder aufnähme.

Hier wird, bewußt oder unbewußt, mit Deiner Nichtinformiertheit gespielt. Es gibt keine gesetzliche Impfpflicht in Deutschland, außer nach § 77 Abs. 4 Nr. 6 Soldatengesetz. Frage also zurück, ob die Erzieherin meint, daß Dein Zwerg wie ein Soldat aussieht!?

Auch die Vorlage des Impfpasses kann nur verlangt werden, wenn man überhaupt einen hat. Hast Du keinen, brauchst Du auch keinen vorlegen. Oder legst einen unausgefüllten Impfpaß vor.

Gibt die Erzieherin immer noch keine Ruhe, verlangst Du schriftlich von der Kita-Leitung oder dem Träger (Stadtverwaltung oder Kirchenleitung) eine schriftliche Bestätigung mit Benennung der Rechtsgrundlage (es gibt keine!).

 – – –

Kindereinrichtung darf Impfgegner nicht ausschließen

http://www.netmoms.de/gruppen/detail/impfen-pro-contra-280/forum/kindereinrichtung-darf-impfgegner-nicht-ausschliessen-3900900

“Der Ausschluss aus einer Gemeinschaftseinrichtung ist gemäß §34 IfSG nur zulässig, wenn Kinder an bestimmten Infektionskrankheiten erkrankt oder dessen verdächtig sind. … Ein Ausschluss wegen fehlender Schutzimpfung ist vom Gesetz nicht vorgesehen.

Gemäß § 34 Abs. 10 IfSG sollen Gesundheitsämter und Gemeinschaftseinrichtungen die Eltern lediglich über Schutzimpfungen und über die Prävention übertragbarer Krankheiten aufklären. Eine Impfpflicht ist im deutschen Recht nicht vorgesehen. … Der im Rahmen der Erstaufnahme von Kindern in die erste Klasse einer allgemeinbildenden Schule zu erhebende Impfstatus, § 34 Abs. 11 IfSG, dient lediglich zu epidemiologischen Zwecken. …

Zusammenfassend ist also festzuhalten, dass Impfverweigerer nicht aus Gemeinschaftseinrichtungen ausgeschlossen werden dürfen.

Anders ist die Rechtslage, wenn ein Kind an einer Infektionskrankheit erkrankt ist. Die zuständige Behörde kann in diesem Fall gemäß § 28 Abs. 1 IfSG die erforderlichen Schutzmaßnahmen treffen. Ein nicht geimpftes Kind kann dann trotz fehlender Symptome ein Ansteckungsverdächtiger … sein. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Kind Kontakt mit anderen ansteckenden Personen hatte. In diesem Fall kann gegen ein solches Kind ein Schulbesuchsverbot bzw. ein Verbot des Besuchs einer Gemeinschaftseinrichtung verhängt werden. …

Hat ein Kontakt mit Erkrankten nicht stattgefunden, ist hingegen der bloße Status als nicht geimpft nicht ausreichend, um ein Kind als ansteckungsverdächtig einzustufen. Die Impfbescheinigung dient genauso wie der Impfausweis der Dokumentation und dem Nachweis einer Schutzimpfung. Einzelheiten regelt § 22 IfSG.

Dr. Christian Jäkel Rechtsanwalt und Arzt Fachanwalt für Medizinrecht Berliner Str. 37 15907 Lübben”

Quelle: “Kinder- und Jugendarzt” Heft 2/12, S.42

http://www.groops.de/mutter-kind-treff-ungeimpfte-kinder-treff/post/impfmobbing-frage-antwort/

Weiterführend: Elternrechte in der Kita

https://impfen-nein-danke.de/hilf-dir-selbst/elternrechte-in-kita/


Foto: Dr. Steffen Rabe.
Foto: Dr. Steffen Rabe, fair use.

KiTas und Impfen in Bayern 
Dr. med. Steffen Rabe

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