Urteile Impfschäden

15.08.2015 letzte Änderung: 26.10.2019

LSG München: Impfschaden Autismus durch MMRV-Impfung Priorix Tetra abgelehnt, da Kinderärztin die Beschwerden nicht aufgeschrieben hatte

LSG München lehnt Anerkennung als Impfschaden ab, weil die Beschwerden des Babys, schrilles Schreien und Entwicklungsverzögerung, nach der Impfung nicht von der Kinderärztin aufgeschrieben worden sind. Und was nicht aufgeschrieben wurde, hat auch nicht stattgefunden. Darum wurde die Anerkennungsklage abgeschmettert! Dieses Beispiel als eines von vielen zeigt, wie wichtig es ist, zeitnah und lückenlos alles zu dokumentieren, aufschreiben zu lassen und sich eine Kopie mitgeben zu lassen, bzw. gleich vom Arzt die Impfreaktionen in das U-Heft reinschreiben zu lassen. Das Problem ist immer dasselbe: Bei einem Schaden hat man den Kopf voll, sucht nach Hilfe und Lösungen, läßt sich bequatschen durch Schönreden, macht sich unrealistische Hoffungen, daß es von allein wieder besser wird. So verstreicht wertvolle Zeit! Und dabei sprechen wir nur von aktuen Impfschäden, wo sich sofort ein Schaden bemerkbar macht. Bei den Langzeitschäden sieht es noch viel schlimmer aus, diese wird man nie zur Anerkennung bringen können, weil ein Hirntumor beim Baby nach ein, zwei, fünf Jahren noch besser als Zufall abgetan werden kann. LSG München, Urteil v. 14.05.2019 – L 15 VJ 9/17.

SG Landshut: Impfschaden nach mehr als 70 Jahren anerkannt

„Die Klage hatte Erfolg. Nach Auffassung des Sozialgerichts Landshut war es durch die mit Lebenderregern durchgeführte Zwangsimpfung gegen Pocken bei der Klägerin zu einer Gehirnentzündung und dadurch zu einem kindlichen Schlaganfall gekommen.“ Sozialgericht Landshut, Urteil vom 27.05.2019 – S 15 VJ 6/17

Indizien: Impfschaden vom Europäischen Gerichtshof erstmalig anerkannt EuGH: Klare Indizien reichen bei einem Impfschaden aus

Luxemburg (jur). Die Produkthaftung für Arzneimittel ist nicht auf Fälle begrenzt, in denen es klare medizinische Belege für gesundheitliche Folgeschäden gibt. „Bei fehlendem wissenschaftlichen Konsens“ können auch „klare und übereinstimmende Indizien“ ausreichen, konkret etwa die Häufung von Schäden nach einer Impfung, urteilte am Mittwoch, 21. Juni 2017, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-62/15). – Quelle: Heilpraxisnet. Das bedeutet:  Im Zweifel für den Impfgeschädigten! Eine klare Beweiserleichterung! Auszug aus der Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs: „Im vorliegenden Fall ist der Gerichtshof der Auffassung, dass die zeitliche Nähe zwischen der Verabreichung eines Impfstoffs und dem Auftreten einer Krankheit, das Fehlen einschlägiger Vorerkrankungen des Betroffenen und seiner Familie sowie das Vorliegen einer bedeutenden Anzahl erfasster Fälle, in denen diese Krankheit nach solchen Impfungen aufgetreten ist,a priori Indizien darzustellen scheinen, die zusammengenommen das nationale Gericht dazu veranlassen könnten, davon auszugehen, dass der Geschädigte seiner Beweislast Genüge getan hat. Dies könnte insbesondere dann der Fall sein, wenn diese Indizien das Gericht zur Annahme bewegen, dass zum einen die Verabreichung des Impfstoffs die plausibelste Erklärung für das Auftreten der Krankheit darstellt und zum anderen der Impfstoff nicht die Sicherheit bietet, die man berechtigterweise erwarten darf.“

Gerichte bestätigen heimlich: MMR-Impfstoff verursacht Autismus

Urteile Impfschäden
Sozialgericht München, ohne Az.: Epilepsie (West-Syndrom) nach 6-fach-Impfung Infanrix hexa als Impfschaden anerkannt.

LSG München: Epilepsie-Impfschaden nach 6-fach-Impfung anerkannt!

Sohn seit 6-fach-Impfung behindert (Epileptiker), Versorgungsamt behauptet Genmutation! LSG München: Impfschaden anerkannt, da Impffolge gleichwertige Ursache! Urteil und Aktenzeichen: LSG München, Urteil vom 15.12.2015 – L 15 VJ 4/12:
Foto: EFI Online. Mit freundlicher Genehmigung.
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Leitsatz: 1. Zum Ursachenzusammenhang zwischen einer Impfung mit Hexavac und einem Dravet Sydrom und der Impfung als gleichwertige Mitursache gegenüber einer Mutation im SCNA1 Gen (amtlicher Leitsatz) Presse: Artikel im Nordbayerischen Kurier vom 27.04.2016 und Augsburger Allgemeine vom 28.04.2016. Kommentare:  Heilpraxis.net vom 27.04.2016. EFI Online vom 28.04.2016:
Foto: Hans Tolzin, Facebook-Chronik, 28.04.2016. Mit freundlicher Genehmigung.
Foto: Hans Tolzin, Facebook-Chronik, 28.04.2016. Mit freundlicher Genehmigung.

USA: Zwei autistische Kinder erhalten Millionen-Entschädigung für Impfschaden

Foto: Huffingtonpost.com
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Quecksilber und Aluminium im Impfstoff als Auslöser

Italienisches Gericht urteilt erneut: Impfung verursachte Autismus bei Kleinkind – Gesundheitsministerium zahlt

Foto: Epoch Times
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Weiterführend: Italienisches Gericht: Quecksilber und Aluminium in Impfstoffen verursachen Autismus Gericht sieht Zusammenhang zwischen Impfung und Autismus Autismus: Italienisches Gericht facht MMR-Debatte neu an Kind laut Gericht nach Impfung an Autismus erkrankt

Impfschaden nach 3-fach-Impfung: Rekordvergleich vor US-Bundesgericht! US-Bundesgericht erkennt die Rekord-Vergleichssumme von $ 61 Millionen an!

Ein Mädchen bekam die 3-fach-Impfung DTaP (“gegen” Diphterie, Tetanus, Keuchhusten), schon Stunden später kamen Probleme: Krampfanfälle, Atemprobleme, Herzrasen. Am nächsten Morgen um 6 Uhr war sie klinisch tot durch Herzversagen! Durch sechsminütige Wiederbelebungsmaßnahmen zurückgeholt. Folge davon: geistig behindert, Hirnschäden, Krampfanfälle, so daß sie seit sechs Jahren und für den Rest ihres Lebens eine 24-Stunden-Pflege benötigt, für die das erstrittene Geld benötigt wird. Impfschäden werden in den USA vor einer speziellen Kammer des United States Court of Federal Claims behandelt, einem Bundesgericht. Der in dem Quell-Artikel genannte US Federal Vaccine Court ist die umgangssprachliche Umschreibung für diese Kammer.  Urteile Impfschäden
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